Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm oder Motorschirm-Trikes |
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Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):Ausbildung in Modul II: die speziellen Fächer (Technik, Verhalten in besonderen Fällen) Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden. Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden. |
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV): Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit (davon werden max. 10 h auf leichten UL angerechnet) Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen. |
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