Ausbildung von Piloten mit DHV-B Schein für Hängegleiter/Gleitsegel

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (kann bei Nachweis entfallen), Navigation, Meteorologie (kann entfallen) 

Modul II (Spezielle Fächer): Technik (und pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)

Die schriftliche Theorieprüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die praktische Ausbildung umfasst 25 h Flugzeit (davon werden max. 10 h auf HG oder GS angerechnet)

Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen. 




Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung einer Lizenz
  • Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über bestandene Praktische Prüfung (Praxisprüfprotokoll)
  • Kopie des gültigen Lizenz für HG oder GS 
  • Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung 
  • Ggf: Nachweis über Ausbildung Flugfunk / ggf. BZF