Windenfahrer
Theorie Praxis Die Einweisung kann von einweisungsberechtigten Windenführern (EWF) oder von Flugschulen durchgeführt werden "Fußgänger-Regelung" (der Anwärter hat keine Fluglizenz) Theorie |
Praxis
mindestens 150 Windenschlepps
Die WF-Einweisung endet mit einer flugschulinternen Prüfung (Leistungsnachweis)
Die WF-Einweisung kann von einweisungsberechtigten Windenführern (EWF) oder von Flugschulen durchgeführt werden
Die Ausbildungskosten: 150,-€
Die Ausbildungskosten Fußgänger: 250,-€
Vereinsmitglieder des 1.ODFC ausgenommen.